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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 96/20   

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https://dejure.org/2022,41017
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 96/20 (https://dejure.org/2022,41017)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2022 - L 11 KR 96/20 (https://dejure.org/2022,41017)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - L 11 KR 96/20 (https://dejure.org/2022,41017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 96/20
    Vielmehr vermittelt die Genehmigungsfiktion, sofern ein materieller Anspruch auf die begehrte Leistung besteht, dem Versicherten das vorläufige Recht auf Selbstbeschaffung dieser Leistung zu Lasten der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R - BSGE 130, 200 ff., SozR 4-2500 § 13 Nr. 53, Rn. 30).

    Aus der Regelung folgt daher ausschließlich ein Kostenerstattungsanspruch (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R -, BSGE 130, 200 ff., SozR 4-2500 § 13 Nr. 53, Rn. 30), der ausnahmsweise (im Fall der Gutgläubigkeit) auch dann bestehen kann, wenn es an einem materiellem Sachleistungsanspruch mangelt (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R -, BSGE 130, 200 ff., SozR 4-2500 § 13 Nr. 53, Rn. 22).

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 22/20 R

    Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - L 11 KR 96/20
    Zugunsten des Versicherten kommt die Genehmigungsfiktion daher nicht in Betracht, wenn - wie hier - eine zukünftige Leistung in Form einer Kostenübernahme als Sachleistung begehrt wird (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 2021 - B 1 KR 22/20 R - juris, Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 11 KR 540/19

    Unbegründetheit der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auch der Antrag vom 26. April 2018 (Verweis auf Senat, L 11 KR 96/20) habe die Kostenübernahme einer ärztlichen Behandlung zur Feststellung der Ursache der Erkrankungen des Klägers und des Zeitpunktes ihres Entstehens zum Gegenstand.
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